Finanzielle Bestimmungen


Der Verein ist gemäss Artikel 79 StG von den Steuern befreit.


Der Verein beschafft sich die erforderlichen Mittel aus:

  1. Einnahmen aus Patenschaften
  2. Mitgliederbeiträgen
  3. Sponsorenbeiträgen
  4. Gönnerbeiträgen
  5. Einnahmen aus Veranstaltungen
  6. Zuwendungen aller Art wie Spenden, Schenkungen usw.

Verwaltungskosten

  • Fr. 00.00 - Sämtliche Arbeiten werden, soweit möglich von der Schweiz aus, ehrenamtlich ausgeführt. Vor Ort, in Indien bezahlt Frau Tashi Doma Sherpa-Oggier die Rechnungen der Kinder für Nahrung, Schule, Kleider etc. unentgeltlich. Weitere Verwaltungsaufgaben fallen dort nicht an.

INES 2022