Finanzielle Bestimmungen
Der Verein ist gemäss Artikel 79 StG von den Steuern befreit.
Der Verein beschafft sich die erforderlichen Mittel aus:
- Einnahmen aus Patenschaften
- Mitgliederbeiträgen
- Sponsorenbeiträgen
- Gönnerbeiträgen
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Zuwendungen aller Art wie Spenden, Schenkungen usw.
Verwaltungskosten
- Fr. 00.00 - Sämtliche Arbeiten werden, soweit möglich von der Schweiz aus, ehrenamtlich ausgeführt. Vor Ort, in Indien bezahlt Frau Tashi Doma Sherpa-Oggier die Rechnungen der Kinder für Nahrung, Schule, Kleider etc. unentgeltlich.
Weitere Verwaltungsaufgaben fallen dort nicht an.